Bildungskonto - Förderung

Seit Juni 2003 kann das LIK-LAK das Qualitätsiegel der oberösterreichischen Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen vorweisen.

Mit diesem Zertifikat des Bildungskontos des Landes Oberösterreich können, unter bestimmten Voraussetzungen, Förderungen bis zu 50% des Kursbeitrages beantragt werden.

Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Bildungskontos sind:
Hauptwohnsitz seit mindestens 1 Jahr in Oberösterreich oder Arbeitsstätte in Oberösterreich
Dienstnehmer und Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen die als höchste Schulbildung Matura aufweisen (das Bildungskonto gilt also auch für Lehrlinge,...)
Personen in Karenz, Kinderbetreuungsgeld-Bezieher/innen, Wiedereinsteiger/innen ohne Berücksichtigung ihrer schulischen Letztqualifikation (hier werden auch Personen mit abgeschlossenem Studium gefördert).

Es ändern sich stets die Standards, damit Sie sich genau informieren können, bitte direkt auf die unten angeführte Homepage gehen.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Oberösterreichische Landesregierung, Abteilung Gewerbe, Tel: 0732-7720-149 00 oder:   
 
www.ooe.gv.at

 

 

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LIK-LAK

Linzer Institut für Kinesiologie, Kommunikation & Körperarbeit

Johanna Lehner